Allgemeine Geschäftsbedingungen für Notstrom 1 e.U.

Entwurf zur Prüfung vor Veröffentlichung

1 Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen und Lieferungen von Notstrom 1 e.U., Dewaldweg 2, 6811 Göfis, mit Kundinnen und Kunden, soweit sie vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und vereinbart wurden. Sie gelten für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie mit Unternehmen.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vertragsunterlagen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.

2 Angebote und Vertragsschluss

Anfragen über die Website oder telefonisch führen noch nicht zu einem Vertrag. Maßgeblich für Art, Umfang, Menge und Preis der Leistungen ist das individuelle Angebot einschließlich ausdrücklich genannter Anlagen und Ausschlüsse.

Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots innerhalb seiner angegebenen Gültigkeitsdauer oder durch eine gesonderte Einigung über den Leistungsumfang zustande. Änderungen und zusätzliche Arbeiten werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.

3 Leistungsumfang und bestehende Anlagen

Notstrom 1 e.U. erbringt nur die im jeweiligen Vertrag beschriebenen Arbeiten und liefert die dort angeführten Komponenten. Bei Nachrüstungen an bestehenden Photovoltaik- und Elektroanlagen können technische Voraussetzungen erst nach Prüfung vor Ort vollständig feststehen.

Sind zusätzliche Arbeiten oder Materialien erforderlich, etwa Änderungen an Verteilern, Leitungswegen oder Schutz- und Umschalteinrichtungen, werden Umfang und Preis vor der Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Ein gesondert angebotener Leistungsumfang wird erst nach Annahme dieses Zusatzangebots Bestandteil des Vertrags.

Eine bestimmte Versorgung bei Stromausfall, Umschaltzeit, gleichzeitig verfügbare Leistung oder Überbrückungsdauer ist nur geschuldet, soweit sie im individuellen Angebot ausdrücklich zugesagt wurde. Die tatsächliche Laufzeit hängt unter anderem von Last, Batterieladestand und den vereinbarten Betriebsbedingungen ab.

4 Mitwirkung der Auftraggeber

Die Auftraggeber ermöglichen den vereinbarten Zugang zur Anlage und stellen vorhandene Pläne, Prüfunterlagen und Angaben zu relevanten Verbrauchern zur Verfügung, soweit diese vorliegen. Erforderliche Entscheidungen über zu versorgende Stromkreise und Betriebsanforderungen werden vor der endgültigen Planung gemeinsam festgelegt.

Notstrom 1 e.U. weist auf erkennbare Hindernisse hin und stimmt notwendige Änderungen mit den Auftraggebern ab.

5 Preise und zusätzliche Leistungen

Preise, Umsatzsteuer, Mengen und etwaige Pauschalen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Eine Pauschale umfasst nur die darin beschriebenen Leistungen.

Für zusätzliche Leistungen wird vor Ausführung eine gesonderte Vereinbarung über den Preis oder die Berechnungsgrundlage getroffen.

6 Anzahlung und Zahlung

Eine Anzahlung wird nur geschuldet, wenn sie im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist. Ist dort eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme vereinbart, wird sie bei Auftragserteilung fällig. Die Anzahlung wird auf den Endbetrag angerechnet.

Für die Schlusszahlung gelten das im Angebot und auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel sowie die gesetzlichen Regeln. Ein Skonto gilt nur, wenn es im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung ausdrücklich eingeräumt ist. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

7 Termine, Übergabe und Prüfung

Ausführungstermine und Lieferzeiten werden individuell vereinbart. Verzögerungen und ihre Auswirkungen werden den Auftraggebern so früh wie möglich mitgeteilt. Nach Abschluss der Arbeiten werden die ausgeführten Leistungen im vereinbarten Umfang geprüft und die für den Auftrag vorgesehenen Unterlagen übergeben.

8 Gewährleistung und Garantien

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Eine freiwillige Garantie eines Herstellers besteht nur nach dessen jeweiligen Garantiebedingungen und lässt gesetzliche Ansprüche gegenüber Notstrom 1 e.U. unberührt, soweit diese bestehen.

9 Haftung

Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Diese AGB beschränken keine zwingenden Ansprüche, insbesondere nicht bei Personenschäden oder vorsätzlich verursachten Schäden.

10 Verträge mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz

Bei einem Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher, der im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, gelten die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsrechte, soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Erforderliche Informationen und ein allfälliges Muster-Rücktrittsformular werden gesondert vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Diese AGB ersetzen diese Unterlagen nicht.

11 Datenschutz und Kontakt

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung auf www.notstrom1.at. Für Fragen zu einem Angebot oder Vertrag ist Notstrom 1 e.U. unter info@notstrom1.at und +43 664 186 04 81 erreichbar.

Stand des Entwurfs: 26. September 2026.